Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen der Anerkennung und des Dankes des Landkreises Garmisch-Partenkirchen an die zahlreichen Bürgerinnen und Bürger, die sich seit vielen Jahren überdurch-
schnittlich ehrenamtlich engagieren.
Sie soll ein „Dankeschön“ sein und Vorteile für die vielen Menschen bieten, die sich in den verschiedensten Bereichen unserer Gesellschaft jeden Tag für Andere und für das Gemeinwohl einsetzen.
Welche Vorteile bringt die Ehrenamtskarte?
Mit der Ehrenamtskarte sind viele Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art verbunden. Die Karteninhaber erhalten mit der neuen Vorteilskarte Vergünstigungen bei Einrich-
tungen des Freistaates Bayern, seinen Schlössern, Museen und der Seenschifffahrt sowie bei teilnehmenden kommunalen Einrichtungen und Gewerbetreibenden aus der privaten Wirtschaft.
Dies kann zum Beispiel der ermäßigte oder kostenlose Eintritt in ein Museum oder ein Schwimmbad sein oder aber auch ein Rabatt in einem Sportfachgeschäft.
Dabei gilt die Ehrenamtskarte nicht nur für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen, sondern auch für den gesamten Freistaat Bayern. So können Karteninhaber aus dem Landkreis Garmisch-
Partenkirchen auch die Angebote und Vergünstigungen aus anderen teilnehmenden Bayerischen Landkreisen nutzen.
Daneben winken attraktive exklusive Gewinnspiele mit tollen Preisen. Die teilnehmenden Partner sowie weitere Informationen über die Ehrenamtskarte in Bayern finden Sie unter der Rubrik "Akzeptanzstellen".
Wer erhält die Ehrenamtskarte?
Folgende persönliche Voraussetzungen für die Bewerbung um eine Ehrenamtskarte müssen erfüllt sein:
Ehrenamtskarte
Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig
Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement
Wohnsitz im Landkreis Garmisch-Partenkirchen und Engagement wird dort ausgeübt
Mindestalter 16 Jahre
Inhaber einer Jugendleiterkarte „JULEICA“ erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung
(Feuerwehrgrundausbildung)
Gültigkeitsdauer der Ehrenamtskarte: 3 Jahre
Ehrenamtskarte Gold
Inhaber des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern erhalten eine goldene Ehrenamtskarte, ein Antrag ist nicht erforderlich
Feuerwehrdienstleistende Inhaber des Feuerwehr-Ehrenzeichens des Bayerischen Innen-
ministeriums für 25- bzw. 40-jährige Dienstzeit
Unbegrenzte Gültigkeitsdauer der Ehrenamtskarte
Wie erhalte ich eine Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte können ehrenamtlich Tätige, Vereine, Organisationen und andere Initiativen ab sofort beim Landratsamt beantragen. Das Anmeldeformular erhalten Sie auch im Downloadbereich dieser Webseite.